Tennis-Zentrum Rodenbach
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Am Ebelhof
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Allgemeine Geschäfts- und Spielbedingungen ab Mai 2011


Allgemeine Geschäfts- und Spielbedingungen des TennisZentrums im SportPark Rodenbach

Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Gästen den Aufenthalt in der Tennisabteilung des SportParks, dem Tenniszentrum Rodenbach, so angenehm wie möglich zu machen. Sie sind Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen auf möglichst einfache Weise, den Spielbetrieb reibungslos zu gestalten.

 

1. Allgemeine Regeln zur Nutzung der Anlage

 Alle Sportflächen dürfen von den Nutzern zur Ausübung ihres Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln in Sportkleidung genutzt werden. Die Tennishallenplätze dürfen nur mit profillosen Hallenschuhen, die erst in den Umkleideräumen anzuziehen sind, betreten werden. Die Plätze müssen nach dem Spiel mit den dafür auf den Plätzen befindlichen Besen komplett abgezogen werden!

 

2. Buchungen

Grundlage jeglicher Buchungen sind die allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen des TennisZentrums im Sportpark Rodenbach in der jeweils aktuellen Fassung. Mündliche Absprachen haben ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit.

Ein Abonnement (Sommer- oder Wintersaison) verlängert sich stets um die gleiche Saison, falls es nicht rechtzeitig vor Ablauf der jeweils laufenden Saison schriftlich gekündigt wird.

Kündigungstermin Wintersaison - jeweils bis: 28.02. Kündigungstermin Sommersaison - jeweils bis: 30.07.

 

3. Gutschrift-Service

Können Sie einmal eine reservierte Stunde nicht wahrnehmen und Sie geben uns 48 Std. vorher Bescheid, wird die Buchung automatisch gutgeschrieben. Bei kurzfristiger Absage versuchen wir die Stunde anderweitig zu vergeben und Sie erhalten im Erfolgsfall die Stunde gutgeschrieben.

 

4. Mietpreise

Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unserer aktuellen Preisliste, die am Counter zum Mitnehmen bereitliegt. Der Mietpreis ist vor Spielbeginn (bzw. Abonnementbeginn) in voller Höhe zu entrichten.

 

5. Beleuchtung

Die Beleuchtung wird bei Bedarf durch Münzeinwurf des Mieters eingeschaltet. Der Vermieter behält sich vor, zu bestimmten Zeiten die Beleuchtung auf Dauerbetrieb zu schalten und die Lichtgebühr zusätzlich zum Abonnement- bzw. Einzelstundenpreis in Rechnung zu stellen.

 

6. Öffnungs- und Spielzeiten

Die Anlage ist ganzjährig täglich von 7:00 Uhr bis 24:00 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet. Besondere Regelungen für Feiertage werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben. Der SportPark Rodenbach behält sich vor, das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Plätze zu ändern bzw. gebuchte Spielzeiten aus besonderem Anlass (Turniere, Reparaturen, sonstige Veranstaltungen, etc.) gegen Angebot anderer Plätze oder Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen.

Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren der Anlage. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben. Ein Betreten der Halle ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn möglich. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiterbespielt werden, ist der SportPark Rodenbach berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils gültigen Einzelstundenpreis zu berechnen.

 

7. Tennisschule/Tennislehrer

Die auf der Anlage freiberuflich tätigen Tennislehrer geben ihre Preise nach jeweils aktueller Angebotsliste bekannt. Der SportPark Rodenbach wird nur als Vermittler tätig. Die Platzgebühren sind am Counter zu bezahlen. Die Trainergebühr ist direkt an den jeweiligen Trainer zu entrichten. Alle Trainer arbeiten freiberuflich bzw. selbstständig und müssen sich daher selbst versichern und selbst Steuern abführen. Gewerbliche Veranstaltungen dürfen auf unserer Anlage nur mit unserer schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden.

 

8. Hausrecht

Das Hausrecht üben ausschließlich der Eigentümer, der Betreiber, dessen Bevollmächtigte und zugehöriges Personal aus, deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

 

9. Haftung

Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Einrichtungen – gleich welcher Art – entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung. Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

10. Zuwiderhandlung

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises, sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.

 

11. Allgemeine Geltungsregeln

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten erreichen.

 

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – das für den Standort der Anlage sachlich und örtlich zuständige Gericht.

 

Mit Inkrafttreten dieser Ausgabe im Mai 2011 verlieren frühere Fassungen ihre Gültigkeit.

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